Die Beratung durch insoweit erfahrene Fachkräfte erfolgt anonymisiert und kann einmalig oder als fachliche Begleitung über mehrere Gespräche erfolgen. Im Landkreis Oberhavel sind diese Fachkräfte besonders qualifiziert, verfügen über fundiertes Fachwissen und einen langjährige Erfahrung in der Jugendhilfe. Ein Beratungsgespräch bietet zunächst eine gute Hilfe, Risiken einer möglichen Kindeswohlgefährdung einzuschätzen und die Symptome der Kinder angemessen zu interpretieren.
Grundsätzlich dient die Hinzuziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft der Erhöhung der Handlungssicherheit der zu beratenden Person und diesbezüglich bei zu treffenden Entscheidungen zur Hilfe für Kinder und deren Familien bzw. zum Schutz von gefährdeten Kindern.
Die insoweit erfahrene Fachkraft berät bei der Einschätzung einer möglichen Gefährdung und zur Entscheidungsfindung, aber trifft grundsätzlich keine Entscheidungen im Sinne der Fallverantwortung.
Sie hat vom Grunde her einen mehrdimensionalen Auftrag, der zunächst direkt bestimmt wird durch die:
Die Kontaktdaten der vom Jugendamt benannten insoweit erfahrenen Fachkräfte finden Sie hier.